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    Grundsätze für das Beschwerdemanagement der CONCEDUS GmbH

     

     

    Philosophie und Ziel unseres Beschwerdemanagements

    Die CONCEDUS GmbH hat den Anspruch, ihre Kunden stets mit bedarfsgerechten Produkten und Dienstleistungen zu versorgen. Die volle Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns immer im Mittelpunkt.

    Deshalb ist es uns auch wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben hierfür ein Beschwerdemanagement eingerichtet dessen Ziel es ist, eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen und diese möglichst schnell und im konstruktiven Dialog mit Ihnen zu lösen. Eingegangene Beschwerden werden gewissenhaft ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir die Kundenzufriedenheit sicherstellen und die Qualität unserer Leistungen Ihnen gegenüber nachhaltig verbessern.

    Mit den vorliegenden Grundsätzen informieren wir Sie über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens. Sie erhalten Informationen zur Möglichkeit der Klageerhebung sowie Hinweise zum Datenschutz.

     

     

    Verfahren der Beschwerdebearbeitung

    Alle (potenziellen) Kunden, die von den Geschäftsaktivitäten der CONCEDUS GmbH berührt werden, können Beschwerde einlegen (im Folgenden Beschwerdeführer genannt).

    Für die Bearbeitung von Beschwerden ist das Beschwerdemanagement verantwortlich. Beschwerden können Sie elektronisch oder schriftlich an uns richten. Elektronisch übermittelte Beschwerden senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse

    beschwerdestelle@concedus.com

    Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an die:

    CONCEDUS GmbH

    Beschwerdemanagement

    Schlehenstraße 6

    90542 Eckental

     

    Für die Bearbeitung von Beschwerden benötigen wir folgende Angaben:

    Nach Eingang der Beschwerde erhalten Sie von uns grundsätzlich zeitnah eine Eingangsbestätigung. Kann die Beschwerde innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Beschwerdeeingang abschließend bearbeitet werden, erhalten Sie bereits an Stelle der Eingangsbestätigung eine Antwort. Je nach Eingangskanal bzw. Absprache erfolgt die Kommunikation mit Ihnen entweder per E-Mail oder schriftlich.

    Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so zügig wie möglich zu beantworten. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung einer Beschwerde hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit der Einbeziehung Dritter (beispielsweise eines externen Dienstleisters) ab. Sollte eine Beantwortung innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber sowie über den Grund für die Verzögerung durch einen Zwischenbescheid informieren. Zugleich teilen wir Ihnen mit, wann die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

    Geben wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig statt, erhalten Sie eine verständliche Begründung.

     

     

    Weitere Hinweise & Datenschutz

    Die Bearbeitung von Beschwerden ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

    Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft und auf der Internetseite der CONCEDUS GmbH veröffentlicht.

    Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Adresse lautet

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn

    Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich bzw. auf deren Internetseite abrufbar.

    Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

    Informationen nach den Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie auf unserer Internetseite unter:

    www.concedus.com/datenschutz