Service
CONCEDUS bietet verschiedene Dienstleistungen rund um die Bereitstellung von Infrastruktur und Lizenzen für FinTechs an.
Gerne informieren wir Sie, welche Dienstleistung für Ihr Geschäftsmodell in Frage kommt und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Direkte Dienstleistungen:
- Auslagerung der Anlageberatung
(§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) - Auslagerung der Anlagevermittlung
(§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
Dienstleistungen unserer Partner:
- Kryptoverwahrgeschäft
(§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG a.F.) - Eigenhandel mit Kryptowerten
(§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG) bzw. (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) - Finanzportfolioverwaltung
(§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
Netzwerk:
- White-Label Anbieter (NFT-Plattformen, Investment-Plattformen, Tokenisierung, etc.)
- Rechtsberatung (auf den digitalen Finanzmarkt spezialisierte Anwaltskanzleien)
- Softwareentwickler
- Marketing
- Vertrieb
- Zahlungsdienstleister
- Identifikationsdienstleister