NFT: Wie die Blockchain den Kunstmarkt verändert

Non-Fungible Tokens (NFT) sind Besitzurkunden von einzigartigen Vermögenswerten wie digitalen Kunstwerken, die über die Blockchain ausgegeben werden. Noch sind Ausgabe und Handel von NFTs nicht reguliert – doch das könnte sich bald ändern. Dann würde für den gewerblichen Umgang eine Bafin-Zulassung nötig sein – oder ein digitales Haftungsdach wie CONCEDUS.

Am 11. März 2021 wird bei “Christie’s” ein Bild für einen hohen zweistelligen Millionenbetrag verkauft. Das ist an sich nichts ungewöhnliches, denn das renommierte Auktionshaus mit Hauptsitz in London ist in seiner mehr als 250-jährigen Geschichte schon häufig Schauplatz von Versteigerungen in dieser Größenordnung geworden. Das Besondere ist jedoch: Das verkaufte Kunstwerk ist nicht etwa ein Gemälde eines weltberühmten Malers, sondern eine digitale Collage, die der Künstler Mike “Beeple” Winkelmann über 14 Jahre zusammengestellt hat.

Der Verkauf hat mittlerweile einen regelrechten Hype um NFTs ausgelöst. Auch Privatanleger*innen können davon mittlerweile profitieren, indem sie virtuelle Anteile an den Kunstwerke über einen gängigen Handelsplatz erwerben. Auch das Collectibles-Startup Timeless bietet NFTs über seine Plattform an. Im Oktober bestand für die Nutzer*innen die Chance sich an dem Kunstwerk “Love Bomb” von Banksy zu beteiligen. Für den bei Timeless integrierten Marktplatz verwendet das Berliner Fintech das digitale Haftungsdach von CONCEDUS.

NFT-Markt noch weitgehend unreguliert

In Deutschland sind Kryptowerte streng reguliert. Will ein Finanzunternehmen den Geschäftsbetrieb in diesem Bereich aufnehmen, ist eine eigene Erlaubnis der Bafin nötig – oder es muss ein digitales Haftungsdach wie CONCEDUS mit entsprechender Zulassung genutzt werden. Bei NFTs ist die Gesetzeslage noch nicht ganz eindeutig. Die digitalen Besitzurkunden sind – wie der Name schon sagt – nicht fungibel. Das bedeutet, sie sind nicht gleichwertig ersetzbar wie beispielsweise ein Wertpapier.

Da NFTs als nicht austauschbar gelten, werden sie momentan noch nicht als Kryptowerte gesehen – doch das könnte sich ändern. Sollte die Finanzaufsicht die Non-Fungible Tokens zukünftig generell oder im Einzelfall als Wertpapier für die Vermögensanlage einstufen, fallen sie unter das Kreditwesengesetz (KWG). Das bedeutet, Finanzunternehmen benötigen für den Verkauf eine eigene Bafin-Zulassung. Oder sie schlüpfen für den Primärmarkt unter ein digitales Haftungsdach, das über eine entsprechende Zulassung verfügt – wie beispielsweise CONCEDUS. Der Handel von NFTs, also das Angebot eines Zweitmarkts, ist bereits heute aufsichtspflichtig.