“Pre-Marketing” bei Investmentfonds: Nicht ohne die Bafin
Will ein Fondsanbieter potenzielle Investor*innen ansprechen, um ihr Interesse an einem Fonds schon vor der Auflage zu testen, muss ab sofort die Bafin darüber informiert werden – beispielsweise durch das zuständige Haftungsdach. Bei Nichtbeachtung droht eine saftige Strafe.
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Die Zeiten, in denen die Vorab-Ansprache von potenziellen Fondsinvestor*innen in Deutschland weitgehend unreguliert war, sind mittlerweile vorbei. Seit dem 2. August 2021 ist in Europa als Teil des Fondsstandortgesetzes nicht nur der Begriff des sogenannten “Pre-Marketing” definiert; es gelten darüber hinaus auch einheitliche Regeln, die von den Fondshäusern eingehalten werden müssen.
Als Pre-Marketing versteht die EU “das direkte oder indirekte Bereitstellen von Informationen über Anlagestrategien oder Anlagekonzepte gegenüber in der EU ansässigen potentiellen professionellen Investoren, um deren Interesse an einem Fonds zu testen, der noch nicht aufgelegt ist oder für den es im jeweiligen Mitgliedsstaat noch keine Vertriebsanzeige gibt“.
Haftungsdach muss die Bafin informieren
Ab sofort muss das Fondshaus oder das dazugehörige Haftungsdach der Bafin zwei Wochen vor dem Start des Pre-Marketing mitteilen, dass potenzielle Investor*innen angesprochen werden. Erfolgt keine Anmeldung bei der Finanzaufsicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 200.000€ bzw. in Höhe des Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils geahndet werden können.
Besonders kleinere Anbieter hatten in der Vergangenheit ihre Nischenfonds häufig mit der Zulassung 34f am Markt angeboten und zuvor aus Werbezwecken Pre-Marketing durchgeführt. Mittlerweile müssen auch diese Gesellschaften eine WpIG-Zulassung beantragen – oder ein Haftungsdach wie CONCEDUS nutzen, das die Abstimmung mit der Finanzaufsicht übernimmt.
Zur Mitteilung an die Bafin im Rahmen des Pre-Marketing gehört die Benennung der EU-Länder, in denen das Pre-Marketing stattfinden wird sowie der angedachte Zeitraum. Darüber hinaus muss der Fondsmanager beschreiben, wie die Vorab-Ansprache aussehen wird und welche Anlagestrategie bei dem entsprechenden Fonds verfolgt wird.
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