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  • Interview: „Der IT-Bereich ist immer viel von Entwicklung und Wandel geprägt“

    Die IT ist das zentrale Element in der Zusammenarbeit des digitalen Haftungsdachs CONCEDUS mit den angeschlossenen Fintechs. CTO Marcel Lacroze erklärt im Interview, welche Vorteile digitale Workflows haben, welche Voraussetzungen die jungen Finanzunternehmen in Bezug auf ihre Infrastruktur erfüllen müssen und was eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im IT-Team von CONCEDUS bestenfalls mitbringen muss.

    Warum wählen immer mehr Fintechs CONCEDUS als Haftungsdach aus? 

    Marcel: Wir bei CONCEDUS haben den Anspruch, alles digital zu machen. Das ist für viele Unternehmen, die jetzt mit Ihren Finanzlösungen an den Markt gehen, natürlich sehr interessant. Es muss aber nicht nur digital zugehen, sondern auch schnell sein und natürlich skalierbar. Deshalb setzen Fintechs auf ein digitales Haftungsdach wie CONCEDUS. Keiner will mehr stapelweise Dokumente haben und die dann in Aktenordnern abheften müssen – und deshalb kommen sie zu uns. Das ist der gleiche Grund, weshalb die Menschen immer mehr auf Lösungen wie N26 setzen: weil es moderner ist, weil es schneller ist und wahrscheinlich auch ein bisschen cooler.

    Macht es für die Zusammenarbeit mit den Fintechs einen Unterschied, ob sie eine eigene Software-Infrastruktur haben?

    Marcel: Ob die Fintechs eine eigene IT-Lösung haben oder auf eine externe Software setzen, macht für uns im Prinzip keinen Unterschied. Aus rein technischer Sicht und losgelöst von allen Regularien, die es natürlich einzuhalten gibt, ist die Hürde für eine Zusammenarbeit mit uns nicht sonderlich hoch, beispielsweise um sich mit unseren Schnittstellen zu verbinden – und das ist ja auch unser Anspruch. Es gibt bei CONCEDUS zu dem jeweiligen Anwendungsfall eine feste Dokumentation, die wir in Abstimmung mit unseren Kunden und mit Blick auf die Regulatorik entwerfen. Die Prozesse laufen dann automatisiert ab, so dass möglichst wenig eingegriffen werden muss. Wenn eine eigene IT-Lösung besteht, ist die Kommunikation oftmals einfacher und geht auch schneller, weil die Unternehmen dann schon ziemlich genau wissen, was bei ihnen so los ist. Wenn die IT outgesourct ist, kann das schon mal etwas komplizierter sein – aber problematisch ist das für uns nicht.

    Wie läuft die Integration der IT-Systeme mit Euren Partnerunternehmen dann ab?

    Marcel: Viele Dienste und Module, die wir aktuell bei unseren Kunden einsetzen, sind bereits geschrieben und müssen vorrangig implementiert werden. Diese IT-Systeme müssen aber natürlich fortwährend weiterentwickelt und angepasst werden – das kriegen die Fintechs aber in der Regel gar nicht mit. Die Unternehmen brauchen dafür keine reinen Entwicklerinnen und Entwickler, sondern eher Personen, die das auf deren Seite implementieren. Dafür muss man keinen tiefen Programmierkenntnisse haben. Bei uns läuft alles über APIs, was absoluter Standard ist. Damit kommen in der Regel alle Fintechs sehr gut klar.

    Ihr seid selbst gerade auf der Suche nach Unterstützung im IT-Bereich. Was muss ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin bei CONCEDUS denn mitbringen?

    Marcel: Auch wenn wir schon bestehende Module und Dienste programmiert haben, wird nach wie vor viel entwickelt oder weiterentwickelt. Das ist ja auch klar, weil wir unsere Systeme immer an den jeweiligen Anwendungsfall und an immer neue Geschäftsmodelle anpassen müssen. Und das macht es natürlich auch spannend. Es macht absolut Sinn, wenn man als Entwickler oder als Entwicklerin bei CONCEDUS ein oder zwei objektorientierte Sprachen beherrscht – alle anderen Sprachen dann nur noch Dialekte, die man sich dann nur noch anzueignen braucht. Wir nutzen viel C und C-Sharp. Wobei ich auch offen bin für komplett andere Sprachen wie Node oder auch Python. Es geht bei uns weniger darum, eine absolute Spezialistin oder einen Spezialisten zu haben, sondern wir schauen eher nach Personen, die ein etwas breiteres Spektrum haben. Die Aufgaben verändern sich immer schneller, wodurch sich auch die Sprachen und die Infrastrukturen immer weiterentwickeln. Das bringt die IT so mit sich. Der Bereich ist immer viel von Entwicklung und Wandel geprägt.

    Welche Trends siehst Du, die 2022 vermehrt auf Dich und Dein Team zukommen werden?

    Marcel: Auf jeden Fall die Skalierung. Das könnte auch dazu führen, dass vielleicht andere Sprachen als jetzt verwendet werden – vielleicht Go oder sogar noch etwas neueres. Die Anforderung wird zunehmen, dass zeitweise extrem viele Daten verarbeitet werden müssen – und immer noch mit einem sehr hohen Sicherheitsbedarf. Und dann geht das auch über die Schnittstellen oder die Programmierung hinaus, sondern würde eher auf der Infrastrukturebene ablaufen. Gerade was die IT-Sicherheit angeht, gibt es reale Gefahren, die man vorab schon aktiv in bedenken muss. Dafür muss die IT immer auf dem neuesten Stand sein. Wenn noch mehr in Richtung Krypto passiert, werden wir uns auch noch weiterentwickeln müssen, was die Implementierung von Schnittstellen angeht. Das ist dann ein komplett neues Gebiet und dann ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der IT weniger eine spezifische Sprache gefordert, sondern eher die Lust darauf, neue, intelligente Lösungen für immer komplexer werdende Herausforderungen zu finden.

    Arbeit im Büro oder Home-Office – wie wird bei Euch im IT-Bereich gearbeitet?

    Marcel: Wir arbeiten bei CONCEDUS viel hybrid. Ich bin beispielsweise entweder hier im Büro in der Nähe von Nürnberg, arbeite aber auch mehrere Tage der Woche aus Frankfurt. Gerade bei neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es in der Anfangsphase natürlich sinnvoll, wenn sie so viel Zeit wie möglich im Büro verbringen. Später kommt es dann sehr auf die aktuelle Projektphase an oder auf die aktuellen Themen, die anstehen. Manche Dinge kann man besser in zwei, drei Tagen in Ruhe aus dem Home-Office erledigen, weil viele da konzentrierter arbeiten. Ich glaube, dass das hybride Arbeiten auf längere Sicht zumindest bei Digitalfirmen die Zukunft ist. Mir kommt es aber ehrlicherweise nicht so sehr darauf an, wo jemand sitzt, sondern dass er oder sie das Feuer hat, CONCEDUS weiterzuentwickeln und nach vorne zu bringen. Das steht für uns bei der Jobsuche absolut im Mittelpunkt.

    Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit für das Gespräch genommen hast, Marcel!

    Interview: “Compliance kann spannend und kreativ sein”

    Das Compliance-Team ist dafür zuständig, dass ein Unternehmen die notwendigen Richtlinien und Regularien befolgt. Welche Aufgaben in diesem Bereich von einem digitalen Haftungsdach wie CONCEDUS erledigt werden und wie das Zusammenspiel mit der IT funktioniert, erklärt Chief Compliance Officer Johannes Zeiß im Interview.

    Wenn man mal von einem typischen Mittelständler bzw. einem Finanzinstitut ausgeht: Was sind die Aufgaben einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters im Bereich Compliance?

    Johannes: Bei Compliance geht es um die Etablierung und Einhaltung von Richtlinien, die in den verschiedenen Arbeitsanweisungen und Orgahandbüchern eines Unternehmens verankert sein müssen. Compliance ist quasi ein vollumfänglicher Blick über die Prozesse und Richtlinien eines Unternehmens – sei es beispielsweise ein Marketing-Prozess oder eine Zeichnungsstrecke für die Ausgabe eines Wertpapiers. In einem größeren Unternehmen heißt das in der Regel, dass die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Compliance die notwendigen Paragraphen in die entsprechenden Arbeitsanweisungen aufnehmen und dann war es das.

    Wie laufen diese Prozesse denn bei CONCEDUS ab?

    Johannes: Bei uns laufen zunächst mal alle Prozesse vollständig digital ab – das ist bei einem Mittelständler häufig noch komplett anders. Viel Schreibarbeit fällt bei CONCEDUS also gar nicht mehr an. Bei uns gestaltet das Compliance-Team die gesamten Prozesse und Richtlinien unserer Partnerunternehmen aktiv mit, sucht nach den passenden digitalen Lösungen und entwickelt diese weiter. Wir lassen uns komplett auf unsere Kooperationspartner ein und schauen, wie wir die Prozesse in Bezug auf die Compliance auf den Punkt bringen können – auch in Hinblick auf eine mögliche Skalierfähigkeit. Das ist nicht nur eine spannende Aufgabe, sondern sie ist häufig auch extrem kreativ. Das würde man auf den ersten Blick gar nicht mit Compliance verbinden…(lacht)

    Wie ist denn der klassische Weg, wenn Ihr für ein Partnerunternehmen als digitaler Anlagevermittler tätig werdet?

    Johannes: Der Erstkontakt findet in der Regel über unseren CEO Marius statt.  Die Unternehmen erhalten dann Unterlagen für das Onboarding und sie bekommen Checklisten, was sie alles einreichen müssen, wie beispielsweise Auszüge aus dem Handelsregister. Wir ermitteln dann die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens, weil wir hier geldwäscherechtliche Themen einhalten müssen. Passt alles zusammen, kommt es zur Vertragsunterschrift – und dann gehen wir in die eigentliche Prozessfindung rein.

    Dann startet Ihr in die tatsächliche Umsetzung.

    Johannes: Ja, genau. Wobei wir Zeichnungsstrecke und das Onboarding der Kunden eigentlich immer in einem Flow zusammendenken. Wie vorhin schon gesagt, machen wir als digitales Haftungsdach beispielsweise die Zeichnungsscheine nicht mehr auf Papier, sondern alles wird direkt digital aufgesetzt und dann funktioniert das Ganze. Wir stellen sicher, dass alles gesetzeskonform ist und stimmen uns bei der technischen Anbindung eng mit unserem CTO Marcel und seinem Team ab.

    Was hat mehr Einfluss auf Deine tägliche Arbeit: neue Regularien oder neue technologische Entwicklungen?

    Johannes: Das ist schwierig zu beantworten, weil das bei uns immer Hand in Hand geht. Die Regulatorik durch neue oder angepasste Gesetze muss immer umgesetzt werden – da kommt keiner drum herum. Der wirklich spannende Part von Compliance bei CONCEDUS ist dann die Frage: Wie setzen wir das jetzt technisch um? Als digitales Haftungsdach können wir so gut wie alle Prozesse wesentlich einfacher und greifbarer machen und trotzdem alle Anforderungen erfüllen.

    Würdest Du mir zustimmen, dass Ihr bei der regulatorischen und technischen Umsetzung auch immer wieder Pionierarbeit leisten müsst?

    Johannes: Das kann man definitiv so sagen. Wir haben bei der Umsetzung immer etwas Spielraum, um den Flow für unsere Kunden individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen. Wir können quasi alles umsetzen – beispielsweise auch in Bereichen, die so neu sind, dass es eigentlich noch gar keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Wir fragen dann auch schon mal bei der Aufsichtsbehörde nach und die sagen uns dann, an welche Richtlinien wir uns bei der Umsetzung halten soll. Da stehen wir in einem guten Austausch beispielsweise mit der Bafin. Aber grundsätzlich ist für uns erstmal nichts unmöglich.

    Ihr sucht gerade neue Mitarbeiter im Bereich Compliance. Was muss eine neue Mitarbeiterin bzw. ein neuer Mitarbeiter dafür idealerweise mitbringen?

    Johannes: Wenn eine Person schon Vorkenntnisse in diesem Bereich mitbringt, ist das sicherlich von Vorteil – egal ob jemand aus einer Bank, von einem Mittelständler oder aus der Versicherungsbranche kommt. Man muss einfach in gewisser Weise sensibel sein für die Themen Regularien und Gesetze. Für uns ist es auch eher zweitrangig, ob jemand lieber aus dem Homeoffice arbeiten will oder lieber hier im Büro sitzt. Aber was sie oder er in jedem Fall mitbringen muss, ist Spaß und Motivation. Wir sind ein kleines Unternehmen, bei dem man auch mal über den Tellerrand hinaus denken muss und darf. Natürlich haben wir klare Richtlinien, an die wir uns halten müssen. Aber durch die Technik ist es eben möglich, Prozesse neu und besser zu strukturieren. Das macht es sehr dynamisch und spannend.

    Vielen Dank für das Gespräch, Johannes!

    NFT: Wie die Blockchain den Kunstmarkt verändert

    Non-Fungible Tokens (NFT) sind Besitzurkunden von einzigartigen Vermögenswerten wie digitalen Kunstwerken, die über die Blockchain ausgegeben werden. Noch sind Ausgabe und Handel von NFTs nicht reguliert – doch das könnte sich bald ändern. Dann würde für den gewerblichen Umgang eine Bafin-Zulassung nötig sein – oder ein digitales Haftungsdach wie CONCEDUS.

    Am 11. März 2021 wird bei “Christie’s” ein Bild für einen hohen zweistelligen Millionenbetrag verkauft. Das ist an sich nichts ungewöhnliches, denn das renommierte Auktionshaus mit Hauptsitz in London ist in seiner mehr als 250-jährigen Geschichte schon häufig Schauplatz von Versteigerungen in dieser Größenordnung geworden. Das Besondere ist jedoch: Das verkaufte Kunstwerk ist nicht etwa ein Gemälde eines weltberühmten Malers, sondern eine digitale Collage, die der Künstler Mike “Beeple” Winkelmann über 14 Jahre zusammengestellt hat.

    Der Verkauf hat mittlerweile einen regelrechten Hype um NFTs ausgelöst. Auch Privatanleger*innen können davon mittlerweile profitieren, indem sie virtuelle Anteile an den Kunstwerke über einen gängigen Handelsplatz erwerben. Auch das Collectibles-Startup Timeless bietet NFTs über seine Plattform an. Im Oktober bestand für die Nutzer*innen die Chance sich an dem Kunstwerk “Love Bomb” von Banksy zu beteiligen. Für den bei Timeless integrierten Marktplatz verwendet das Berliner Fintech das digitale Haftungsdach von CONCEDUS.

    NFT-Markt noch weitgehend unreguliert

    In Deutschland sind Kryptowerte streng reguliert. Will ein Finanzunternehmen den Geschäftsbetrieb in diesem Bereich aufnehmen, ist eine eigene Erlaubnis der Bafin nötig – oder es muss ein digitales Haftungsdach wie CONCEDUS mit entsprechender Zulassung genutzt werden. Bei NFTs ist die Gesetzeslage noch nicht ganz eindeutig. Die digitalen Besitzurkunden sind – wie der Name schon sagt – nicht fungibel. Das bedeutet, sie sind nicht gleichwertig ersetzbar wie beispielsweise ein Wertpapier.

    Da NFTs als nicht austauschbar gelten, werden sie momentan noch nicht als Kryptowerte gesehen – doch das könnte sich ändern. Sollte die Finanzaufsicht die Non-Fungible Tokens zukünftig generell oder im Einzelfall als Wertpapier für die Vermögensanlage einstufen, fallen sie unter das Kreditwesengesetz (KWG). Das bedeutet, Finanzunternehmen benötigen für den Verkauf eine eigene Bafin-Zulassung. Oder sie schlüpfen für den Primärmarkt unter ein digitales Haftungsdach, das über eine entsprechende Zulassung verfügt – wie beispielsweise CONCEDUS. Der Handel von NFTs, also das Angebot eines Zweitmarkts, ist bereits heute aufsichtspflichtig.

    “Crowdinvesting wird professionalisiert” – CONCEDUS reicht ECSPR-Antrag bei der Bafin ein

    Am heutigen Mittwoch tritt in Europa die ECSPR (“European Crowdfunding Service Provider Regulation”) in Kraft. Die EU stellt mit der Schwarmfinanzierungsverordnung neue Regeln für Crowdinvesting- und Crowdfunding-Anbieter auf. Das digitale Haftungsdach CONCEDUS hat heute einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Bafin eingereicht.

    Die EU führt strengere Richtlinien bei Schwarmfinanzierungen ein: Zukünftig müssen Plattformen bei einem Emissionsvolumen von ein bis fünf Millionen Euro über eine Genehmigung im Sinne der ECSPR verfügen. Für viele Anbieter von Schwarmdienstleitungen wird dies zu einer echten Herausforderung – auch weil die Bafin hier im Vergleich zu anderen Ländern noch einmal deutlich strengere Kriterien anlegen wird. Bisher reichte für Crowd-Kampagnen in dieser Größenordnung häufig eine einfache Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

    Von den neuen Richtlinien der europäischen Union sind darüber hinaus auch Kampagnen zwischen einer und fünf Millionen Euro betroffen, bei denen tokenisierte und digitale Wertpapiere an die Anleger*innen vermittelt werden. Crowdinvesting- und Crowdfunding-Plattformen konnten diese Emissionen bisher über das WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz, früher: KWG) durchführen. Zukünftig fallen diese Kampagnen ebenfalls unter das ECSPR.

    Das digitale Haftungsdach CONCEDUS hat heute bereits einen Genehmigungsantrag nach ECSPR bei der Bafin eingereicht, wie CEO Marius Grieseler erklärt: “Unser Ziel ist es, den Plattformen über unser Haftungsdach möglichst bald eine entsprechende Zulassung der Finanzaufsicht anzubieten, dass sie auch zukünftig ihrem gewohnten Geschäftsmodell nachgehen können.” Bei der Ausarbeitung des Antrags wurde CONCEDUS von Bird & Bird beraten, einer international tätigen Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in London.

    Neue Finanzprodukte – Vertrieb in ganz Europa

    Für die Schwarmfinanzierungsverordnung gilt noch eine Übergangsfrist bis November 2022. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Crowd-Emissionen dann nur noch nach ECSPR angeboten werden. Die neue EU-Verordnung wird den gesamten Crowdmarkt nachhaltig verändern, bestätigt CONCEDUS-CEO Marius Grieseler: “Die Folgen für den Gesamtmarkt sind aber auch positiv. Die ESCPR ermöglicht zum Beispiel, dass die Plattformen der Crowd auch spannende neue Produkte wie Unternehmenskredite anbieten können. Das war bisher nicht möglich.” Momentan werden von den Plattformen noch häufig Investments in Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt.

    Der Vertrieb von Wertpapieren und Vermögensanlagen nach ECSPR ist zukünftig in ganz Europa möglich. Aktuell sind die Emissionen in der Regel auf den deutschen Markt beschränkt. “Auch wenn für die Plattformen die Nachweispflichten gegenüber der Bafin mehr werden, wird das Angebot zunehmen – und davon profitieren letztlich potenzielle Anlegerinnen und Anleger. Sie haben die Chance in sinnvollere Finanzinstrumente zu investieren und bekommen auch mehr Transparenz. Man kann schon sagen, dass der Crowdmarkt in Europa durch ECSPR ein Stück weit professionalisiert wird”, sagt Marius Grieseler.

    Hast Du Fragen zu ECSPR? Schreib‘ eine E-Mail an: ecspr@concedus.com

    Zusammenarbeit mit neoFIN: „Wir wollen gemeinsam die Nische der digitalisierten Sachwerte ausbauen“

    In unserer Reihe „Partnerschaften“ stellen wir regelmäßig spannende Kooperationspartner und Use Cases von CONCEDUS vor – dieses Mal die neoFIN Hamburg GmbH. Das Fintech aus der Hansestadt unterstützt kapitalsuchende Unternehmen bei der Emission tokenisierter Anlageprodukte. Für die Security Token Offerings (STO) arbeitet das Unternehmen mit dem digitalen Haftungsdach CONCEDUS zusammen. Den Fragebogen beantwortet neoFIN-CEO Patrick Schütze.

    Lieber Patrick, würdest Du Dich bitte kurz vorstellen?

    Patrick: Gerne. Ich bin Patrick Schütze, seit über zwanzig Jahren unternehmerisch in der Finanzbranche tätig und getrieben von der Vision, ihren Paradigmenwechsel mitzugestalten. Zu meiner Leidenschaft für Finanzen kommt mein Interesse an Innovation, und so bin ich schon früh ins Thema Blockchain und DLT eingestiegen. Das hat mich so fasziniert, dass ich 2019 noch mal zusätzlich zu meinem etablierten Unternehmen neu gegründet und die neoFIN Hamburg GmbH aufgebaut habe.

    Was macht Euer Unternehmen?

    Patrick: Wir machen bei der neoFIN deutsche Sachwerte fungibel. Sachwerte sind die Königsklasse aller Anlageklassen und in Zeiten von Niedrig- bis Minuszinsen wichtiger denn je. Das Problem ist nur: Sachwerte sind häufig illiquide. Das ändern wir, indem wir sie tokenisieren und als digitale Wertpapiere in den Primärmarkt bringen. Anlegerinnen und Anleger bekommen so einen neuen Zugang zu Sachwerten – und das zu deutlich niedrigeren Mindestanlagesummen als beispielsweise bei Sachwertfonds. Damit sorgen wir für einen demokratisierten Zugang zu renditestarken, weitgehend konjunkturunabhängigen Vermögensanlagen. Und auch der Mittelstand profitiert von digitalen Kapitalmarktemissionen. Nicht jedes Unternehmen kann oder will einen klassischen Börsengang absolvieren, um an frisches Kapital zu kommen. Mit der Tokenisierung bieten wir eine schnelle, kostengünstigere und dabei komplett regulierte Alternative der Finanzierung. Unser Fokus liegt dabei auf Assets mit einem nachhaltigen Ansatz, der sich an den ESG-Komponenten orientiert.

    Wieso arbeitet Ihr mit CONCEDUS zusammen?

    Patrick: Bei unserem Geschäftsmodell treffen alte und neue Welt zusammen. Noch übernehmen wir manche Dinge aus der alten Welt, aber gerade in Sachen Haftungsdach hat sich gezeigt: Hier ist die neue Welt angesagt. Für ein digitales Produkt brauchen wir einen Partner, der die Digitalisierung der Finanzwelt begreift und mit uns geht – ja, sogar gemeinsam mit uns gestaltet. Marius und sein Team haben uns durch ihre Erfahrung im Bereich DLT/Blockchain und ihren ganzheitlichen, partnerschaftlichen Ansatz überzeugt. Wir sprechen dieselbe Sprache und teilen eine Mission. Und das ist gerade in neuen Märkten und Nischen wie unseren von unermesslichem Vorteil. Denn wir können uns voll und ganz auf unser Tagesgeschäft konzentrieren.

    Wie läuft die Zusammenarbeit in technologischer Hinsicht und habt Ihr Lösungen gemeinsam mit CONCEDUS entwickelt?

    Patrick: Unsere eigene neoFIN-Plattform basiert auf der White Label-Lösung von Cashlink – und bei der Ausgestaltung haben wir gemeinsam mit CONCEDUS tatsächlich noch einige technische Anpassungen gemacht. Das läuft hervorragend, und wir können es kaum erwarten, bis unsere nächste digitale Wertpapieremission startet. Wir haben aktuell zwei Emissionen aus dem Sportbereich in der Vorbereitung, die sich durch starkes soziales Impact auszeichnen.

    Was wollt Ihr gemeinsam mit CONCEDUS noch umsetzen, worüber Du jetzt schon sprechen darfst?

    Patrick: Zu den geplanten Erweiterungen möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ins Detail gehen. Aber ich kann sagen, wohin die gemeinsame Reise der neoFIN mit CONCEDUS sowie unseren weiteren Partnern Cashlink und Tangany gehen wird: Wir wollen die Nische der digitalisierten Sachwerte ausbauen, prägen und uns an der Spitze etablieren. Eine Serie von hunderten tokenisierten Sachwertemissionen – das soll es werden.

    Patrick, vielen Dank für Deine Zeit!

    Zweitmarkt für Collectibles: CONCEDUS kooperiert mit Timeless

    In unserer Reihe „Partnerschaften“ stellen wir regelmäßig spannende Kooperationspartner und Use Cases von CONCEDUS vor – dieses Mal Timeless Investments. Das Berliner Fintech ermöglicht Anleger*innen, in wertvolle Sammlerstücke zu investieren und von deren Wertentwicklung zu partizipieren. Ab sofort können diese Collectibles auch über einen neu entwickelten Marktplatz gehandelt werden. Für die Umsetzung der Trading-Funktion kooperiert Timeless mit dem digitalen Haftungsdach CONCEDUS.

    Der Markt für wertvolle Sammlerstücke wächst immer mehr: Laut einer Studie von Credit Suisse und Deloitte sind vermögende Anleger*innen weltweit mit einer Gesamtsumme von rund einer Billion Dollar in den sogenannten “Collectibles” investiert. Doch auch Normalverdiener*innen haben seit dem Launch von Timeless im Frühjahr 2021 die Möglichkeit, von den Wertzuwächsen in dieser Anlageklasse zu profitieren.

    Das Berliner Fintech erwirbt einzigartige Assets wie seltene Uhren, Fahrzeuge oder Sneaker und splittet sie anschließend in Anteile auf, die Privatpersonen dann ab 50 Euro über eine App erstehen können. Timeless nutzt die Blockchain-Technologie, um die Transaktionen sicher und nachvollziehbar zu machen. Jetzt erweitert das Unternehmen das Angebot um eine neue Trading-Funktion, was den Anleger*innen den Handel ihrer Anteile ermöglicht.

    Reibungsloser Legitimationsprozess

    Da das Berliner Startup über keine eigene WpIG-Zulassung der Bafin für die Anlagevermittlung verfügt, arbeitet Timeless für die Umsetzung des Marktplatzes mit CONCEDUS zusammen. Das digitale Haftungsdach sorgt dafür, dass sich die Nutzer*innen einfach für die Trading-Funktion registrieren können und eine saubere Legitimation gewährleistet ist.

    Timeless-CEO Jan Karnath ist mit dem Ergebnis der Zusammenarbeit sehr zufrieden: “CONCEDUS bietet für unser digitales Business Model eine individuelle Lösung, die wir standardisiert nicht finden konnten. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen und Regulierungen die auf uns zutreffen, hat das CONCEDUS-Team ein auf unsere besonderen Bedürfnisse maßgeschneidertes Haftungsdach entwickelt.”

    CONCEDUS hat für Timeless einen vollkommen neuen Prozess aufgesetzt, wie Chief Compliance Officer Johannes Zeiß erklärt: “Als digitales Haftungsdach sind wir in der Lage, uns sehr flexibel den Anforderungen der Kunden anzupassen – und das hat auch jetzt bei Timeless sehr gut funktioniert. Wir haben gemeinsam einen Workflow definiert, der gut durchläuft und auch einfach skalierbar ist. Timeless will weiter wachsen – und dafür sind die Prozesse schon jetzt vorbereitet.”

    Investment in “Banksy”-Kunstwerk

    Das Berliner Unternehmen hat noch viel vor. Nach dem erfolgreichen Launch der neuen Assetklasse Kunst im Sommer dieses Jahres, können die Timeless-Anleger*innen noch im Herbst in ein ganz besonderes Werk investieren: In Kooperation mit der Weng Fine Art AG werden am 21. Oktober Anteile eines limitierten und signierten Siebdrucks von „Bomb Love“ angeboten – ein Bild des britischen Streetart-Künstlers Banksy. Der Wert des Werkes wird auf 150.000 Euro geschätzt.

    In der Zukunft will Jan Karnath neben physischen Assets auch pur-digitale Assets (NFTs) fraktionalisieren, was dann ebenfalls mit dem digitalen Haftungsdach CONCEDUS umgesetzt werden soll. “Auch bezüglich eines neuen Services zur Verwahrung der Kryptowerte stehen wir bereits im Austausch”, bestätigt der Timeless-CEO.

    “Pre-Marketing” bei Investmentfonds: Nicht ohne die Bafin

    Will ein Fondsanbieter potenzielle Investor*innen ansprechen, um ihr Interesse an einem Fonds schon vor der Auflage zu testen, muss ab sofort die Bafin darüber informiert werden – beispielsweise durch das zuständige Haftungsdach. Bei Nichtbeachtung droht eine saftige Strafe.

    Die Zeiten, in denen die Vorab-Ansprache von potenziellen Fondsinvestor*innen in Deutschland weitgehend unreguliert war, sind mittlerweile vorbei. Seit dem 2. August 2021 ist in Europa als Teil des Fondsstandortgesetzes nicht nur der Begriff des sogenannten “Pre-Marketing” definiert; es gelten darüber hinaus auch einheitliche Regeln, die von den Fondshäusern eingehalten werden müssen.

    Als Pre-Marketing versteht die EU “das direkte oder indirekte Bereitstellen von Informationen über Anlagestrategien oder Anlagekonzepte gegenüber in der EU ansässigen potentiellen professionellen Investoren, um deren Interesse an einem Fonds zu testen, der noch nicht aufgelegt ist oder für den es im jeweiligen Mitgliedsstaat noch keine Vertriebsanzeige gibt“.

    Haftungsdach muss die Bafin informieren

    Ab sofort muss das Fondshaus oder das dazugehörige Haftungsdach der Bafin zwei Wochen vor dem Start des Pre-Marketing mitteilen, dass potenzielle Investor*innen angesprochen werden. Erfolgt keine Anmeldung bei der Finanzaufsicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 200.000€ bzw. in Höhe des Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils geahndet werden können.

    Besonders kleinere Anbieter hatten in der Vergangenheit ihre Nischenfonds häufig mit der Zulassung 34f am Markt angeboten und zuvor aus Werbezwecken Pre-Marketing durchgeführt. Mittlerweile müssen auch diese Gesellschaften eine WpIG-Zulassung beantragen – oder ein Haftungsdach wie CONCEDUS nutzen, das die Abstimmung mit der Finanzaufsicht übernimmt.

    Zur Mitteilung an die Bafin im Rahmen des Pre-Marketing gehört die Benennung der EU-Länder, in denen das Pre-Marketing stattfinden wird sowie der angedachte Zeitraum. Darüber hinaus muss der Fondsmanager beschreiben, wie die Vorab-Ansprache aussehen wird und welche Anlagestrategie bei dem entsprechenden Fonds verfolgt wird.

    Weitere Informationen findest Du hier.