“Crowdinvesting wird professionalisiert” – CONCEDUS reicht ECSPR-Antrag bei der Bafin ein

Am heutigen Mittwoch tritt in Europa die ECSPR (“European Crowdfunding Service Provider Regulation”) in Kraft. Die EU stellt mit der Schwarmfinanzierungsverordnung neue Regeln für Crowdinvesting- und Crowdfunding-Anbieter auf. Das digitale Haftungsdach CONCEDUS hat heute einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Bafin eingereicht.

Die EU führt strengere Richtlinien bei Schwarmfinanzierungen ein: Zukünftig müssen Plattformen bei einem Emissionsvolumen von ein bis fünf Millionen Euro über eine Genehmigung im Sinne der ECSPR verfügen. Für viele Anbieter von Schwarmdienstleitungen wird dies zu einer echten Herausforderung – auch weil die Bafin hier im Vergleich zu anderen Ländern noch einmal deutlich strengere Kriterien anlegen wird. Bisher reichte für Crowd-Kampagnen in dieser Größenordnung häufig eine einfache Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Von den neuen Richtlinien der europäischen Union sind darüber hinaus auch Kampagnen zwischen einer und fünf Millionen Euro betroffen, bei denen tokenisierte und digitale Wertpapiere an die Anleger*innen vermittelt werden. Crowdinvesting- und Crowdfunding-Plattformen konnten diese Emissionen bisher über das WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz, früher: KWG) durchführen. Zukünftig fallen diese Kampagnen ebenfalls unter das ECSPR.

Das digitale Haftungsdach CONCEDUS hat heute bereits einen Genehmigungsantrag nach ECSPR bei der Bafin eingereicht, wie CEO Marius Grieseler erklärt: “Unser Ziel ist es, den Plattformen über unser Haftungsdach möglichst bald eine entsprechende Zulassung der Finanzaufsicht anzubieten, dass sie auch zukünftig ihrem gewohnten Geschäftsmodell nachgehen können.” Bei der Ausarbeitung des Antrags wurde CONCEDUS von Bird & Bird beraten, einer international tätigen Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in London.

Neue Finanzprodukte – Vertrieb in ganz Europa

Für die Schwarmfinanzierungsverordnung gilt noch eine Übergangsfrist bis November 2022. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Crowd-Emissionen dann nur noch nach ECSPR angeboten werden. Die neue EU-Verordnung wird den gesamten Crowdmarkt nachhaltig verändern, bestätigt CONCEDUS-CEO Marius Grieseler: “Die Folgen für den Gesamtmarkt sind aber auch positiv. Die ESCPR ermöglicht zum Beispiel, dass die Plattformen der Crowd auch spannende neue Produkte wie Unternehmenskredite anbieten können. Das war bisher nicht möglich.” Momentan werden von den Plattformen noch häufig Investments in Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt.

Der Vertrieb von Wertpapieren und Vermögensanlagen nach ECSPR ist zukünftig in ganz Europa möglich. Aktuell sind die Emissionen in der Regel auf den deutschen Markt beschränkt. “Auch wenn für die Plattformen die Nachweispflichten gegenüber der Bafin mehr werden, wird das Angebot zunehmen – und davon profitieren letztlich potenzielle Anlegerinnen und Anleger. Sie haben die Chance in sinnvollere Finanzinstrumente zu investieren und bekommen auch mehr Transparenz. Man kann schon sagen, dass der Crowdmarkt in Europa durch ECSPR ein Stück weit professionalisiert wird”, sagt Marius Grieseler.

Hast Du Fragen zu ECSPR? Schreib‘ eine E-Mail an: ecspr@concedus.com